HAUKARI e.V. - Struktur

Claudia Kipp-Cötok – Vorstandsmitglied seit 2019 

Karin Dorsch – Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzende

Susanne Bötte, Gründungsmitglied, stv. Vorstandsvorsitzende; Geschäftsführung und Kassierung
Ernst Meyer, Gründungs- und Vorstandsmitglied; Öffentlichkeitsarbeit
Karin Mlodoch, Gründungs- und Vorstandsmitglied; Geschäftsführung und Projektkoordination, und Jamal Ibrahim, Gründungsmitglied und HAUKARI-Vertreter im Irak
Laura Hauser, Mitarbeiterin Büro Berlin; Projektsteuerung
Mina Basergan, Mitarbeiterin Büro Berlin; Begleitung Jugendprojekte und Öffentlichkeitsarbeit

Der Verein HAUKARI e.V. – Arbeitsgemeinschaft für internationale Zusammenarbeit wurde 1995 gegründet und ist ein beim Amtsgericht Frankfurt/M. eingetragener und vom Finanzamt Frankfurt/M. als gemeinnützig anerkannter Verein für Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung. Am 31.12.2019 zählte HAUKARI e.V. 33 Mitglieder. Hier geht es zur Satzung.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan, bestimmt die Richtlinien für die Vereinsarbeit und kommt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand und zwei Revisor*innen werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind ihr rechenschaftspflichtig. 

Der Vorstand wird für jeweils zwei Jahre gewählt und führt ehrenamtlich die Geschäfte des Vereins. Vorstandsmitglieder sind seit 2019: Karin Dorsch (Vorsitzende), Susanne Bötte (stv. Vorsitzende), Karin Mlodoch, Ernst Meyer und Claudia Kipp-Cötok. Sie wurden im Juli 2021 neu gewählt.

Arbeitsstruktur: Der Geschäftssitz von HAUKARI e.V. ist in Frankfurt/Main. In Berlin befindet sich zudem – in von der Firma eines Vorstandsmitglieds angemieteten Räumen – eine weitere Arbeitsstelle. Hier sind eine  Projektkoordinatorin/Fachbegleiterin, zwei studentische Mitarbeiterinnen sowie temporäre Praktikant*innen mit der Projektsteuerung und der Öffentlichkeitsarbeit betraut. Vergütungen orientieren sich an der Tarifverordnung für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin (TVöD) und werden hier aus Personen- und Datenschutzerwägungen nicht veröffentlicht (s. DZI- Spendensiegelstandard Nr.7a). Im Irak wird HAUKARI e.V. durch zwei Projektbüros in Sulaimania und Rizgari mit zurzeit 6 Mitarbeiter*innen vertreten. Auch dort richten sich die Vergütungen nach landesüblichen Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst. Für weitere projektbezogene Tätigkeiten wie Fortbildungen, Konferenzorganisation u.Ä. werden Honoraraufträge vergeben. 

HAUKARI e.V. finanzierte die Projektarbeit 2020 aus Spenden sowie öffentlichen Fördermitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und dem Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung und privaten Förderern wie medico international.

Mitgliedschaften: Seit 2012 ist HAUKARI e.V. Mitglied im Netzwerk Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag. In den letzten Jahren hatte HAUKARI e.V. Kooperationsprojekte mit medico international, medica mondiale und dem Bildungswerk Berlin der Heinrich Böll Stiftung. 

Nachhaltigkeit Alle Projekte von HAUKARI e.V. werden mit lokalen Mitarbeiter*innen und zivilgesellschaftlichen, kommunalen und staatlichen Partner*innen im Irak und der Kurdischen Region Irak geplant und umgesetzt. HAUKARI e.V. fördert die staatlich-zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zum Beispiel beim Schutz und der Beratung von Frauen und im Bildungs- und Kultursektor, um so nachhaltige lokale Strukturen zu stärken. 

Wirkungsprüfung: Für alle Projekte erstellen HAUKARI e.V. und lokale Partner*innen im Planungsprozess eine Matrix mit angestrebten Zielen und Wirkungen, Risiken und Annahmen sowie qualitativen/quantitativen Indikatoren und Erhebungsmethoden zur Messung von Wirkungen. Projektwirkungen werden zeitnah überprüft und Planungen an veränderte Bedingungen angepasst. Zum Ende eines Projekts werden interne oder externe Evaluierungen durchgeführt. Evaluierungsergebnisse fließen in die Verwendungsnachweise an Zuwendungsgeber*innen sowie in die weitere Projektplanung ein und werden in den Tätigkeitsberichten und auf der Webseite von HAUKARI e.V. veröffentlicht.

Korruptionsvorbeugung: Bei der Mittelverwendung sind HAUKARI-Mitarbeiter*innen und lokale Projektpartner*innen angehalten, bei der Anschaffung von Gütern und der Vergabe von Aufträgen Vergleichsangebote einzuholen, dienstleistende und angebotsstellende  Personen/Firmen/Institutionen regelmäßig zu wechseln und nicht mit Anbieter*innen zu arbeiten, die familiär mit Projektmitarbeiter*innen verbunden sind. Bei der Einstellung von Mitarbeiter*innen in Deutschland und der Projektregion wird beachtet, dass keine familiären Bindungen zu anderen Mitarbeiter*innen bestehen oder Nebentätigkeiten ausgeübt werden, die zu Interessenskonflikten führen könnten. Seit 2019 werden zusammen mit allen Projektverträgen auch Anti-Korruptions-Richtlinien unterzeichnet, deren Einhaltung vom Vorstand überprüft wird.

Rechenschaftslegung: Für alle (auch aus Spendenmitteln finanzierten) HAUKARI-Projekte entsprechen Buchhaltung, Rechnungslegung und Verwendungsnachweise den Kriterien des Zuwendungsrechts der Bundeshaushaltsordnung. Mit Bundesmitteln geförderte Projekte werden von den jeweiligen Bundesministerien oder der sie beratenden Organisation bengo-engagement global und ggf. vom Bundesrechnungshof geprüft.  

Interne Revision: Einmal jährlich prüfen ehrenamtliche interne Revisor*innen Buchhaltung, Rechnungswesen und Mittelverwendungsnachweise von HAUKARI e.V. Die Revisor*innen wählen die Schwerpunkte ihrer Prüfung alljährlich unabhängig selbst aus. Ihre Berichte sind für alle Mitglieder einsehbar. Revisor*innen sind zurzeit Regina Bauer, Frankfurt/M. und Christina Braun, Berlin. Die letzte Prüfung durch Regina Bauer erfolgte im Frühsommer 2021. In den Prüfberichten wurden keine Einwände gegen die Mittelverwaltung erhoben.  .

DZI Spendensiegel: Seit 2004 trägt HAUKARI e.V. das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Das Spendensiegel ist Zeichen sorgfältig geprüfter Seriosität und Spendenwürdigkeit. Das DZI prüft jährlich die Geschäftspolitik von HAUKARI e.V. und hat seit 2004 ohne Unterbrechung die wirtschaftliche und satzungsgemäße Verwendung der Spenden bescheinigt und das Spendensiegel zuerkannt